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Prozessisolationsverfahren – Definitionen

Prozessisolationsverfahren – Definitionen
Langfristige Isolation – Isolation, die auch nach dem Widerruf der Betriebserlaubnis fortbesteht und als „langfristige Isolation“ erfasst wird.
Absolute Prozessisolation:
Trennen Sie die zu isolierenden Geräte von allen potenziellen Gefahrenquellen, entfernen Sie beispielsweise einen Rohrabschnitt und installieren Sie einen Blindflansch.
Setzen Sie eine nicht perforierte Jalousie mit Griff, eine Leitungsjalousie oder eine Brillenjalousie so ein, dass der Einfluss des Auslegungsdrucks und der Temperatur der Leitung erhalten bleibt, d. h. der Flüssigkeitsfluss blockiert wird.

Prozessisolationsverfahren – Definitionen
Doppelte Ventilabsperrung: Schließen Sie die beiden Trennventile an der Leitung und lassen Sie das Medium im Rohrabschnitt zwischen den beiden Ventilen ab, für den das Ventil ausgelegt sein soll.
Blindplatte: Physikalische Behinderung der Flüssigkeit.Die Gestaltungsmerkmale entsprechen denen der Anlagen, Geräte und Systeme, in die die Jalousie eingesetzt werden soll.Zum Beispiel: Jalousie ohne Loch mit Griff, Augenjalousie oder Rohrleitungsjalousie.
Quarantänezertifikat: Erfassen Sie in einer Datei alle Quarantänen, die zur sicheren Ausführung einer Aufgabe erforderlich sind.Die Kontrolle und Verwendung von Quarantänebescheinigungen sind im Arbeitserlaubnisverfahren beschrieben.

Prozessisolationsverfahren – Definitionen
Isolator: Eine Person, die berechtigt ist, Prozessisolationsaktivitäten zu definieren, durchzuführen und zu dokumentieren.
Lizenzgeber (spezifische Pflichten im Zusammenhang mit der Isolierung): Die Person, die für die korrekte Identifizierung und Definition der Prozessisolierungsspezifikationen verantwortlich ist.

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Zeitpunkt der Veröffentlichung: 08.01.2022