Gefahrenwarnetikett
Gefahrenwarnschilder müssen sich deutlich von anderen Schildern unterscheiden. Die Warnhinweise müssen standardisierte Begriffe enthalten (z. B. „Gefahr, nicht bedienen!“ oder „Gefahr, nicht ohne Genehmigung entfernen!“). Auf dem Gefahrenwarnschild müssen Name des Mitarbeiters, Datum, Ort und Grund der Sperrung vermerkt sein. Gefahrenwarnschilder dürfen nicht verändert werden, sind Einwegschilder und müssen den Anforderungen der Sperrumgebung und der Nutzungsdauer entsprechen. Nach Gebrauch sind die Schilder zentral zu vernichten, um Missbrauch zu verhindern.
Gefahrenwarnetiketten dürfen nur zu folgenden Zwecken verwendet werden:Lockout-TagoutAbsperrpunkte zur Kontrolle gefährlicher Energien und Stoffe.
Wird ein Ersatzschlüssel aufbewahrt, sind Richtlinien für dessen Verwendung festzulegen. Grundsätzlich darf der Ersatzschlüssel nur im Notfall zum Öffnen des Schlosses verwendet werden. Zu allen anderen Zeiten darf niemand außer dem Verwahrer des Ersatzschlüssels Zugriff darauf haben.
Bei der Auswahl der Verriegelungseinrichtungen sollte nicht nur den Verriegelungsanforderungen, sondern auch den Sicherheitsanforderungen des Einsatzortes entsprochen werden.

Veröffentlichungsdatum: 05.03.2022
