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Unfallverhütungsmaßnahmen - Lockout-Tagout

Unfallverhütungsmaßnahmen - Lockout-Tagout

1. 10 Bestimmungen zur Sicherheit von Förderanlagen
Förderanlagen ohne geeignete Schutzabdeckung dürfen nicht verwendet werden.
Vor Beginn der Wartungsarbeiten muss der Bediener die Anlage an Ort und Stelle abschalten undAlle Energiequellen abschalten
Nur geschultes und kompetentes Personal darf die Förderanlagen bedienen und reparieren.
Vor dem Entnehmen von Material oder dem Verstopfen von Förderanlagen Werkzeuge, Körperteile und Haare fernhalten.
Der Bediener muss sicherstellen, dass sich keine Personen in der Nähe der Förderanlage befinden, bevor diese aktiviert wird.
Der Bediener muss mit der Position und Funktion aller Steuerschalter vertraut sein.
Die Betreiber dürfen die Geräte nicht verändern, missbrauchen oder entfernen.Lockout-TagoutGeräte oder Alarmgeräte ohne Genehmigung
Es ist den Bedienern nicht gestattet, auf die Förderanlage zu klettern, sich darauf hinzusetzen, zu stehen, darauf zu gehen oder mitzufahren. Ebenso ist es ihnen untersagt, die Förderanlage zu berühren oder darunter zu bohren.
Die Betreiber sind verpflichtet, alle festgestellten unsicheren Zustände und Praktiken unverzüglich zu melden.

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Veröffentlichungsdatum: 07. Mai 2022