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Standards zur Erkennung versteckter Probleme in Kohlemühlensystemen

1. Sicherheitsanlagenmanagement des Kohlemühlensystems

Die Kohlemühle, der Kohlenstaubbehälter, der Staubabscheider und andere Teile der Kohlenstaubaufbereitungsanlage sind mit Explosionsschutzventilen ausgestattet;

Am Ein- und Ausgang der Kohlemühle befinden sich Temperaturüberwachungsgeräte, am Kohlenstaubbehälter und am Staubabscheider sind Temperatur- und Kohlenmonoxidüberwachungs- und automatische Alarmgeräte installiert, und an der Kohlemühle, dem Kohlenstaubbehälter und dem Staubabscheider ist eine Gasfeuerlöschanlage installiert;

Sämtliche Anlagen und Rohrleitungen der Kohlenstaubaufbereitungsanlage sind zuverlässig geerdet; Kohlenstaubsilo, Kohlenstaubabscheider, Kohlenstaubabscheider und Kohlenstaubleitung sind mit Maßnahmen zur Vermeidung elektrostatischer Aufladung ausgestattet;

Das System zur Aufbereitung von Kohlenstaub verwendet explosionsgeschützte elektrische Anlagen;
Die Kohlemühlenanlage ist mit einer Trockenpulver-Feuerlöschanlage und einer Feuerlöschwasserversorgungsanlage ausgestattet;

Die mechanischen Antriebsteile der Mühle und die Schutzvorrichtungen an beiden Seiten des Mühlenkörpers sind vollständig und zuverlässig. Die Warnschilder rund um den Mühlenkörper sind vollständig angebracht, und das Durchqueren des Mühlenkörpers von unten ist strengstens verboten.
Auf dem Dach der Mühle sind Sicherheitsvorrichtungen angebracht, um Stürze zu verhindern.

Die Dichtung der Anlagen im Kohlemühlenbereich ist intakt, sie laufen nicht und es treten keine Leckagen auf;

Das feuerhemmende Entlüftungsventil der Schmierölstation sollte sauber und frei von Verstopfungen gehalten werden, und die Widerstandsheizung sollte nicht angeschlossen werden, wenn die Schmieröltemperatur über 40 Grad liegt;

Auf dem Gelände der Kohlemühle wurden Warnschilder mit Hinweisen wie „Feuerwerkskörper verboten“, „Explosionsgefahr“, „Vergiftungsgefahr“, „Zündmaterial verboten“ und „Zutritt nur für Mitarbeiter“ angebracht. Notbeleuchtung, Fluchtwegweiser und Ausgangsschilder sind fertiggestellt.

Die Kohlemühle verfügt über einen speziellen Notfallplan zur Brand- und Explosionsverhütung, um Deflagrationsunfälle in der Kohlenstaubaufbereitungsanlage zu verhindern;

Auf dem Gelände von Qiu befinden sich Warnkarten zu Sicherheitsrisiken und Warnkarten zu hohen Risiken.

2. Betriebsführung für die Instandhaltung von Kohlemühlen

Im Kohlemühlenbereich müssen Gasschneiden und Elektroschweißen durchgeführt werden, um die Genehmigung für den Betrieb von Feuerlöschanlagen zu beantragen. Der Standort ist mit Feuerlöschanlagen ausgestattet.

Bei Reparaturarbeiten an den Geräten sollten Energieisolierungsmaßnahmen wie das „Verriegeln“ ergriffen werden, um die potenziell gefährliche Energie wirksam zu isolieren.Warnung „Kein Betrieb“Um die Sicherheit des Betriebs zu gewährleisten, sollte ein Sicherheitsbrett angebracht werden.

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In der Kohlemühle, im Kohlenstaublager, im Staubabscheider und im Pulverabscheider muss eine Genehmigung für Arbeiten in beengten Räumen beantragt werden. 30 Minuten vor Inbetriebnahme muss die Gasprüfung erfolgreich abgeschlossen sein. Die Regel „erst lüften, dann prüfen, dann in Betrieb nehmen“ ist strikt einzuhalten. Die temporäre Beleuchtung muss mit einer Sicherheitsspannung von 6 V betrieben werden.

Beim Arbeiten an der Mühle einen Sicherheitsgurt tragen;

Vor gefährlichen Arbeiten müssen die Mitarbeiter Sicherheitsschulungen und -trainings absolvieren, die Risiken verstehen und entsprechende Präventivmaßnahmen ergreifen.

Bei gefährlichen Arbeiten müssen Aufsichtspersonen eingesetzt werden, die den Einsatzort nicht verlassen dürfen und mit den Bedienern in Kontakt bleiben müssen;

Sachgemäße Verwendung von Arbeitsschutzausrüstung.


Veröffentlichungsdatum: 18. September 2021