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Kontrolle gefährlicher Energien: unerwartete Gefahr

Ein Mitarbeiter tauscht das Vorschaltgerät der Deckenleuchte im Pausenraum aus. Er schaltet das Licht aus. Zwei Mitarbeiter arbeiten von einer etwa 2,5 Meter hohen Leiter aus und beginnen mit dem Austausch des Vorschaltgeräts. Nachdem der erste Mitarbeiter die elektrische Verbindung hergestellt hat, betritt ein zweiter Mitarbeiter den dunklen Raum. Da er nichts von den Arbeiten an der Deckenleuchte weiß, schaltet er das Licht ein. Der erste Mitarbeiter erleidet einen leichten Stromschlag und stürzt von der Leiter. Beim Sturz streckt er die Hand aus, um sich abzufangen, und bricht sich dabei das Handgelenk. Die Verletzung erfordert eine Operation, und der Mitarbeiter wird über Nacht im Krankenhaus behandelt.

Obwohl das vorherige Szenario hypothetisch ist, beschreibt das Verfahren zur Sicherung gegen unbefugtes Einschalten (Lockout/Tagout) präzise den potenziellen Schaden, der entstehen kann, wenn gefährliche Energie nicht kontrolliert wird. Gefährliche Energie kann elektrische, mechanische, pneumatische, chemische, thermische oder andere Energie sein. Wird sie nicht ordnungsgemäß kontrolliert oder abgeführt, kann dies zu einem unerwarteten Betrieb der Anlage führen. In diesem Beispiel hätte der Mitarbeiter, der die Leuchte wartete, den Stromkreis am Leistungsschalter unterbrechen und die Sicherung einleiten müssen.Sperr- und Kennzeichnungsverfahren (LOTO)Die Stromversorgung am Trennschalter kann Verletzungen beim Betätigen des Lichtschalters verhindern. Es reicht jedoch nicht aus, die Stromzufuhr zum Trennschalter einfach abzuschalten.

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Wenn externe Servicemitarbeiter Tätigkeiten im Anwendungsbereich dieser Norm ausführen, müssen sich der Arbeitgeber vor Ort und der externe Auftraggeber gegenseitig über ihre jeweiligen Sperr- und Kennzeichnungsverfahren informieren. Zudem müssen Vorrichtungen mit Sicherheitsmechanismen wie Schlüsseln oder Zahlenschlössern installiert werden, um die Energietrennvorrichtung in einer sicheren Position zu halten und ein Einschalten der Maschine oder Anlage zu verhindern.

Die OSHA-Anforderungen bezüglich der Gefahrenenergiekontrolle finden sich in 29 CFR.1910.147. Diese Norm verpflichtet Arbeitgeber zur Erstellung einer LOTO-Richtlinie (Lockout/Tagout) für die Reparatur und Wartung von Maschinen und Anlagen, wenn ein versehentliches Einschalten oder Anlaufen der Maschinen oder Anlagen oder die Freisetzung gespeicherter Energie die Beschäftigten gefährden könnte. Arbeitgeber müssen Pläne entwickeln und Verfahren anwenden, um geeignete Verriegelungs- oder Kennzeichnungsvorrichtungen an Energieisolierungseinrichtungen anzubringen und Maschinen oder Anlagen anderweitig außer Betrieb zu setzen, um ein versehentliches Einschalten, Anlaufen oder eine Energiefreisetzung und damit Verletzungen der Beschäftigten zu verhindern.

Ein Schlüsselelement des LOTO-Plans ist eine schriftliche Richtlinie. Darüber hinaus verpflichtet die Norm Arbeitgeber zur Entwicklung von Energiekontrollverfahren. Dies bedeutet, dass die Methoden zum Abschalten und Reparieren von Anlagen dokumentiert werden müssen. Muss beispielsweise die Klimaanlage repariert werden, muss der Abschaltvorgang die Bezeichnung/den Standort des Sicherungskastens und die Nummer des Sicherungsautomaten im Kasten enthalten. Verfügt das System über mehrere Energiequellen, muss das Kontrollprogramm die Methode zur Trennung aller Energiequellen festlegen. Bevor Mitarbeiter mit Arbeiten an gesperrten oder gelisteten Maschinen oder Anlagen beginnen, müssen sie sich vergewissern, dass die Anlage vom Stromnetz getrennt und abgeschaltet ist.

Weitere wichtige Elemente des LOTO-Plans sind Mitarbeiterschulungen und regelmäßige Überprüfungen der LOTO-Verfahren. Für die Arbeitszuweisung ist eine Schulung erforderlich, die die Identifizierung gefährlicher Energiequellen, die Art und Menge der am Arbeitsplatz verfügbaren Energie sowie die Methoden und Mittel zur Energieisolierung und -kontrolle umfasst. Bei Änderungen des Arbeitsumfangs, der Installation neuer Maschinen oder Prozessänderungen, die neue Gefahren mit sich bringen können, sind weitere Schulungen erforderlich.

Bei den regelmäßigen Inspektionen handelt es sich lediglich um eine jährliche Überprüfung dieser Verfahren, um die Richtigkeit der Verfahren zu bestätigen oder um festzustellen, welche Änderungen oder Korrekturen an den Verfahren vorgenommen werden müssen.

Der Terminalbetreiber muss auch die LOTO-Verfahren des Auftragnehmers berücksichtigen. Externe Auftragnehmer sollten eigene LOTO-Verfahren implementieren, wenn sie mit Systemen wie elektrischen Anlagen, HLK-Anlagen, Kraftstoffsystemen oder anderen Anlagen arbeiten. Wenn externe Servicemitarbeiter Tätigkeiten ausführen, die unter den Geltungsbereich der LOTO-Norm fallen, müssen der Arbeitgeber vor Ort und der externe Arbeitgeber einander über ihre jeweiligen Sperr- und Kennzeichnungsverfahren informieren.
    


Veröffentlichungsdatum: 04.09.2021