Elektrische Wartungsarbeiten
1. Betriebsrisiko
Bei elektrischen Wartungsarbeiten können Gefahren durch Stromschläge, Lichtbögen oder Funkenbildung infolge von Kurzschlüssen auftreten. Diese können zu Verletzungen wie Stromschlägen, Verbrennungen durch Lichtbögen sowie Explosionen und Aufprallverletzungen durch Lichtbögen führen. Darüber hinaus können elektrische Unfälle Brände, Explosionen, Stromausfälle und weitere Gefahren verursachen.
2 Sicherheitsmaßnahmen
(1) Vor Beginn der Wartungsarbeiten muss der Bediener benachrichtigt werden, damit dieser die Stromversorgung des Geräts unterbricht, Sicherungsmaßnahmen getroffen und ein gut sichtbares Schild mit der Aufschrift „Kein Schluss, jemand arbeitet.„am Schalterkasten oder am Haupttor.“
(2) Alle Personen, die an oder in der Nähe von unter Spannung stehenden Anlagen arbeiten, müssen eine Arbeitserlaubnis beantragen und das Lizenzverwaltungsverfahren durchführen.
(3) Die Bediener müssen die vorgeschriebene Arbeitsschutzausrüstung (gemäß den „Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung bei der Arbeit in Umspannwerken“) tragen und mit dem Arbeitsinhalt, insbesondere den von den Bedienern unterzeichneten Stellungnahmen, vertraut sein.
(4) Elektrische Arbeiten dürfen nur von qualifiziertem Personal in einer Gruppe von mindestens zwei Personen durchgeführt werden, wobei eine Person für die Aufsicht verantwortlich ist.
(5) Das elektrische Überwachungspersonal muss eine Fachausbildung absolvieren, ein entsprechendes Qualifikationszertifikat erwerben und berechtigt sein, die Stromzufuhr der Geräte zu unterbrechen und ein Alarmsignal auszulösen; Unbefugte Personen dürfen während des Betriebs keine Gefahrenbereiche betreten; Andere Tätigkeiten sind nicht zulässig.
(6) Während der Wartung und Fehlersuche darf niemand willkürlich die eingestellten Werte von Schutz- und automatischen Vorrichtungen ändern oder anpassen.
(7) Lichtbogengefahrenanalyse und -verhütung. Bei Geräten mit einer Energie von mehr als 5,016 J/m² muss eine Lichtbogengefahrenanalyse durchgeführt werden, um einen sicheren und effektiven Betrieb zu gewährleisten.
(8) Bei Prozessen oder Systemen, die bei der Instandhaltung zu statischer Elektrizität neigen, ist eine elektrostatische Gefahrenanalyse durchzuführen und entsprechende Maßnahmen und Verfahren zur Vermeidung elektrostatischer Gefahren zu entwickeln.
(9) Metallleitern, Stühle, Hocker usw. dürfen bei Elektroarbeiten nicht verwendet werden.

Veröffentlichungsdatum: 17. Dezember 2022
