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Energieisolierungsvorrichtung

Die Kennzeichnung (Tagout) ist ein Verfahren, bei dem eine zur Verriegelung verwendete Energieisolierungsvorrichtung in die Aus- oder Sicherheitsstellung gebracht und ein schriftlicher Warnhinweis an der Vorrichtung angebracht oder in unmittelbarer Nähe platziert wird. Der Warnhinweis muss die Person identifizieren, die ihn angebracht hat, und robust sowie witterungsbeständig sein. Er muss so beschaffen sein, dass er an verschiedenen Stellen befestigt werden kann und sich nicht löst. Eine Kennzeichnungsvorrichtung wird nur dann verwendet, wenn die Energieisolierungsvorrichtung nicht verriegelt werden kann. Als Befestigungsmittel für eine Kennzeichnungsvorrichtung ist ein selbstsichernder, nicht wiederverwendbarer Kabelbinder aus Nylon erforderlich, der einer Zugkraft von 22,7 kg (50 lb) standhält.

Lockout-Tagout-Vorrichtungen wie Schlüssel- oder Zahlenschlösser dienen dazu, die Energieisolierungsvorrichtung während der gesamten Arbeitszeit in einer sicheren Position zu halten. Schlösser müssen hinsichtlich Farbe, Form und Größe standardisiert sein. Branchenüblich sind für Lockout-Tagout-Vorrichtungen ausschließlich rote Schlösser und Vorrichtungen vorgesehen. In manchen Betrieben kann die Verwendung verschiedenfarbiger Schlösser jedoch zur Unterscheidung der Gewerke von Vorteil sein. Schlösser müssen zudem so robust sein, dass sie sich nicht ohne übermäßige Kraftanwendung entfernen lassen. Auch die Kennzeichnungen müssen so beschaffen sein, dass ein versehentliches Entfernen verhindert wird (in der Regel mit einem wetterfesten Kabelbinder aus Nylon befestigt). Schlösser und Kennzeichnungen müssen außerdem den Mitarbeiter, der die Vorrichtung anbringt und verwendet, eindeutig identifizieren. Kennzeichnungsvorrichtungen, die ein gut sichtbares Warnschild und Befestigungsmöglichkeiten umfassen, müssen ebenfalls in Verbindung mit Lockout-Vorrichtungen verwendet werden.

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Veröffentlichungsdatum: 25. Dezember 2021