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Gefahrenspezifische Schulung

Gefahrenspezifische Schulung
Folgende Schulungen sind für Arbeitgeber im Umgang mit spezifischen Gefahren vorgeschrieben:

Asbestschulung: Es gibt verschiedene Asbestschulungen, darunter Schulungen zur Asbestsanierung, zur Sensibilisierung für Asbestrisiken sowie zu Asbestbetrieb und -instandhaltung. Diese Schulungen sind für Beschäftigte erforderlich, die Asbest ausgesetzt sind oder potenziell ausgesetzt sein könnten.
Sperren/KennzeichnenSchulung: Alle Mitarbeiter, die Wartungs- oder Instandhaltungsarbeiten an Geräten durchführen, sollten in den korrekten Sperr- und Kennzeichnungsverfahren geschult werden.
Schulung zur persönlichen Schutzausrüstung: Alle Mitarbeiter, die bei der Arbeit mit Gefahrenstoffen persönliche Schutzausrüstung (PSA) tragen müssen oder tragen dürfen, müssen geschult werden. Die Schulung umfasst das An- und Ablegen der PSA, deren Wartung und Lagerung sowie die Grenzen ihrer Verwendung.
Flurförderzeuge: Jeder Mitarbeiter, der einen Gabelstapler bedienen soll, muss eine entsprechende Schulung absolvieren. Diese Schulung umfasst Themen wie Bodenbeschaffenheit, Lastenhandhabung, Fußgängerverkehr, Arbeiten in engen Gängen und vieles mehr.
Schulung zum Thema Absturzsicherung: Arbeiter, die Höhen ausgesetzt sind oder absturzgefährdet sind, müssen im Umgang mit Absturzsicherungsausrüstung geschult werden.
Eine vollständige Liste der Schulungsanforderungen finden Sie im OSHA-Leitfaden zu Schulungsanforderungen in den OSHA-Standards.

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Veröffentlichungsdatum: 08.10.2022