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Sperrsequenz

Sperrsequenz


Benachrichtigen Sie alle betroffenen Mitarbeiter. Wenn Wartungs- oder Instandhaltungsarbeiten anstehen, weisen Sie alle Mitarbeiter darauf hin, dass die Maschine vor der Durchführung der Arbeiten abgeschaltet und gesperrt werden muss. Notieren Sie die Namen und Berufsbezeichnungen aller betroffenen Mitarbeiter.
Machen Sie sich mit der/den Energiequelle(n) der Maschine vertraut. Der/Die zuständige(n) autorisierte(n) Mitarbeiter/in ist/sind für dieSperren/KennzeichnenDas Verfahren sollte die betrieblichen Abläufe überprüfen, um Art und Stärke der von der Maschine genutzten Energiequelle zu ermitteln. Die zuständigen Personen müssen die potenziellen Energiegefahren verstehen und wissen, wie sie die Energie kontrollieren können. OSHA schreibt eindeutig vor, dass das Verfahren genau beschreiben muss, was Mitarbeiter wissen und tun müssen, um gefährliche Energie effektiv zu beherrschen.
Schalten Sie die Maschine ab. Falls die Maschine derzeit in Betrieb ist, schalten Sie sie gemäß der normalen Stoppprozedur ab; drücken Sie den Stoppknopf, schließen Sie das Ventil, öffnen Sie den Schalter usw.
Energieisolierende Vorrichtungen deaktivieren, damit die Maschine von ihrer/ihren Energiequelle(n) getrennt wird.
Sperren Sie die Energieisolierungsvorrichtung(en) mithilfe individuell zugewiesener Schlösser oder vordefinierterSperrvorrichtungen.
Gespeicherte Energie muss abgebaut werden. Gespeicherte oder Restenergie, wie sie beispielsweise in Kondensatoren, Federn, Schwungrädern und Hydrauliksystemen vorkommt, muss abgebaut oder zurückgehalten werden. Dies kann durch Methoden wie Erdung, Blockierung, Druckabbau, Umpositionierung usw. erfolgen.
Trennen Sie die Maschine von der Stromversorgung. Prüfen Sie dazu zunächst, ob sich niemand in der Nähe befindet, und vergewissern Sie sich anschließend, dass die Maschine tatsächlich von der Stromversorgung getrennt ist. Führen Sie dazu den Startvorgang der Maschine durch und stellen Sie sicher, dass sie nicht anläuft. Bleibt die Maschine ausgeschaltet, gilt sie nicht als gesperrt.

Die einzige Ausnahme von dieser Regelung ist sehr begrenzt. „Kann ein Arbeitgeber das Vorliegen aller acht in 1910.147(c)(4)(i) aufgeführten Elemente nachweisen, ist er nicht verpflichtet, das Energiekontrollverfahren zu dokumentieren“, so die OSHA-Norm 1910. Diese Ausnahme entfällt, wenn sich die Umstände ändern und eines der Elemente nicht mehr gegeben ist.
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Veröffentlichungsdatum: 22. Juni 2022