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Lockout-Tagout-Audit

Lockout-Tagout-Audit


Der Abteilungsleiter muss das Verriegelungsverfahren überprüfen, um sicherzustellen, dass es ordnungsgemäß durchgeführt wird. Der Arbeitsschutzbeauftragte sollte das Verfahren ebenfalls stichprobenartig kontrollieren.
Lesen Sie den Inhalt.
Werden die Mitarbeiter beim Abschließen der Räumlichkeiten benachrichtigt?
Sind alle Stromquellen abgeschaltet, neutralisiert und verriegelt?
Sind Verriegelungswerkzeuge verfügbar und im Einsatz?
Hat der Mitarbeiter bestätigt, dass die Energiequelle beseitigt wurde?
Wenn die Maschine repariert und startbereit ist
Sind die Mitarbeiter von den Maschinen ferngehalten?
Sind alle Werkzeuge gereinigt?
Ist die Schutzvorrichtung wieder funktionsfähig?
Wird es von einem eingesperrten Mitarbeiter entriegelt?
Wurden die übrigen Mitarbeiter vor Wiederaufnahme des Betriebs über die Freigabe des Schlosses informiert?
Sind alle Maschinen und Geräte sowie deren Verriegelungsverfahren und -methoden den qualifizierten Mitarbeitern bekannt?
Prüfhäufigkeit
Interne Audits durch die Abteilungsleiter sollten mindestens einmal alle zwei Monate durchgeführt werden.
Der Sicherheitsbeauftragte überprüft dieses Verfahren mindestens viermal im Jahr.
Ausnahmen
Falls die Abschaltung von Gas, Wasser, Rohrleitungen usw. den normalen Betrieb der Anlage beeinträchtigt, kann dieses Verfahren mit schriftlicher Genehmigung des Abteilungsleiters und unter Bereitstellung geeigneter und wirksamer Schutzausrüstung durch die Mitarbeiter ausgesetzt werden.
Wenn es notwendig ist, die Ursache des zeitweiligen Ausfalls der Maschine während des Betriebs zu ermitteln, kann dieses Verfahren vorübergehend nur mit schriftlicher Genehmigung des Abteilungsleiters und unter Einhaltung ausreichender Sicherheitsvorkehrungen durchgeführt werden.

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Veröffentlichungsdatum: 19. März 2022