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Lockout-Tagout Grundvoraussetzungen

Lockout-Tagout Grundvoraussetzungen
1 Um während des Betriebs eine unbeabsichtigte Freisetzung gefährlicher Energie oder Materialien zu vermeiden, die in Geräten, Einrichtungen oder Systembereichen gespeichert sind, sollten alle Einrichtungen zur Isolierung gefährlicher Energie und Materialien vorhanden seinTagout gesperrt.Niemand kann an Prozessgeräten arbeiten, es sei denn, sie wurden isoliertLockout-TagoutVerfahren.
2 Bringen Sie bei Verwendung der Sicherheitsverriegelung das Etikett „Gefährlich, nicht betreiben“ an.Sperre Nach Tagout, niemand darf operieren.
3 Unter bestimmten Umständen, z. B. wenn das Ventil oder der Netzschalter einer Sondergröße nicht verriegelt werden kann, kann mit Zustimmung der für die Produktionseinheit verantwortlichen Person nur das Etikett „Gefährlicher Betrieb verboten“ aufgehängt und als verriegelt betrachtet werden.
Die Sicherheitsverriegelung des Einzel- oder Sammelschließkastens kann nur durch die verschließende Person selbst oder durch eine andere Person in ihrem Sichtbereich aufgehoben werden.Wenn er oder sie nicht anwesend ist, muss die Sicherheitsverriegelung gemäß den Bestimmungen von 5.7 dieser Norm aufgehoben werden.
5 Bei der Sammelverriegelung ist die Einheit, der das Gerät gehört, für die Verriegelung des Gerätes verantwortlich.Wenn das Gerät nach Abschluss der Arbeiten entsperrt werden muss, muss der Schichtleiter oder sein Vertreter der Einheit, der das Gerät gehört, das Gerät entsperren.

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Zeitpunkt der Veröffentlichung: 07.01.2023