Willkommen auf dieser Webseite!
  • neye

Lockout/Tagout-Schulung

Lockout/Tagout-Schulung

1. Jede Abteilung muss ihre Mitarbeiter schulen, um sicherzustellen, dass sie den Zweck und die Funktion vonSperren/KennzeichnenDie Schulung umfasst das Erkennen von Energiequellen und Gefahren sowie Methoden und Mittel zu deren Isolierung und Kontrolle.

2. Die Schulung wird jährlich aktualisiert und überprüft. Sollten während der Durchführung des Audits Missverständnisse bezüglich der Verfahren festgestellt werden, wird jederzeit eine zusätzliche Schulung angeboten.

3. Alle Schulungsnachweise sind aufzubewahren, um deren Aktualität zu bestätigen. Die Nachweise müssen den Namen des Mitarbeiters, die Personalnummer, das Schulungsdatum, den Schulungsleiter und den Schulungsort enthalten und sind drei Jahre lang aufzubewahren.

4. Das jährliche Schulungsprogramm umfasst das Qualifikationszertifikat des Mitarbeiters; die Durchführung eines jährlichen Qualifikationsaudits; außerdem werden neue Geräte, neue Gefahren und neue Prozesse in das Programm aufgenommen.

Auftragnehmer und externe Dienstleister

1. Die im Werk tätigen Fremdfirmenmitarbeiter müssen darüber informiert werdenSperren/KennzeichnenDie mit dem Auftragnehmer beauftragte Abteilung muss sicherstellen, dass der Auftragnehmer die zur Erfüllung der Programmanforderungen notwendigen Schritte versteht und einhält und dass dies dokumentiert wird.

2. Autorisierte Mitarbeiter des Unternehmens können dem Auftragnehmer mit Genehmigung des Werksleiters Ausrüstung und Systemverriegelungen zur Verfügung stellen.

3. Sind die betroffenen Abteilungen und Mitarbeiter über die durchzuführenden temporären Betriebsarbeiten informiert, ist der Projektingenieur befugt, seinen Sicherheitsausweis für die neue Ausrüstung während des Pilotbetriebs oder der Geräteprüfung vor der Überführung in das Werk anzubringen bzw. abzunehmen.

4. Die Abteilung, die den Auftragnehmer beauftragt, ist für die Benachrichtigung, die Einhaltung und die Überprüfung des Verfahrens verantwortlich.

5. Ebenso werden die Aufzeichnungen des Auftragnehmers über Benachrichtigung, Einhaltung und Schulung des Verfahrens drei Jahre lang aufbewahrt.

Dingtalk_20211030133559


Veröffentlichungsdatum: 30. Oktober 2021