Viele Unternehmen stehen vor großen Herausforderungen bei der Implementierung effektiver und gesetzeskonformer Lockout/Tagout-Programme – insbesondere solcher, die mit Lockouts zusammenhängen.
Die OSHA hat spezielle Vorschriften zum Schutz von Arbeitnehmern vor versehentlichem Einschalten oder Anfahren von Maschinen und Anlagen.
Die OSHA-Norm 1910.147 (Standard 1) legt Richtlinien für die Kontrolle gefährlicher Energien fest, die gemeinhin als „Lockout/Tagout-Standard“ bezeichnet werden. Dieser Standard verpflichtet Arbeitgeber, „Pläne zu erstellen und Verfahren anzuwenden, um geeignete Lockout/Tagout-Ausrüstung zu sichern und so Verletzungen von Mitarbeitern zu verhindern“. Solche Pläne sind nicht nur für die Einhaltung der OSHA-Vorschriften obligatorisch, sondern auch für den allgemeinen Schutz und das Wohlergehen der Mitarbeiter.
Es ist wichtig, die OSHA-Norm für die Sicherung gegen unbefugtes Einschalten (Lockout/Tagout) zu verstehen, insbesondere da diese Norm regelmäßig in der jährlichen Liste der zehn häufigsten Verstöße der OSHA aufgeführt wird. Laut einem im letzten Jahr von OSHA veröffentlichten Bericht² war die Sperr- und Kennzeichnungsnorm 2019 mit insgesamt 2.975 gemeldeten Verstößen der vierthäufigste Verstoß.
Verstöße ziehen nicht nur Geldstrafen nach sich, die die Rentabilität des Unternehmens beeinträchtigen können, sondern OSHA schätzt, dass durch die korrekte Einhaltung der Lockout/Tagout-Standards jährlich mehr als 120 Todesfälle und mehr als 50.000 Verletzungen verhindert werden können.
Obwohl die Entwicklung eines effektiven und gesetzeskonformen Lockout/Tagout-Plans unerlässlich ist, stehen viele Unternehmen bei der Erreichung dieses Ziels vor großen Herausforderungen, insbesondere im Zusammenhang mit Lockouts.
Laut einer Studie, die auf Praxiserfahrung und Gesprächen mit Tausenden von Kunden in den USA basiert, verfügen weniger als 10 % der Arbeitgeber über einen effektiven Stilllegungsplan, der alle oder die meisten Compliance-Anforderungen erfüllt. Rund 60 % der US-Unternehmen haben die wichtigsten Elemente des Lock-in-Standards zwar umgesetzt, jedoch nur in begrenztem Umfang. Besorgniserregend ist, dass etwa 30 % der Unternehmen derzeit keine umfassenden Stilllegungspläne implementieren.

Veröffentlichungsdatum: 14. August 2021
