Obligatorische Sperrung/Kennzeichnung – neun Schritte
Der erste Vorbereitungsschritt
Die für den Betrieb verantwortliche Person sollte das gesamte Betriebspersonal organisieren, um vor Beginn des Betriebs eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen und die Verfahren zur Kontrolle gefährlicher Energien zu überprüfen, die für den Betrieb zu sichernden Geräte zu bestimmen, die entsprechenden Genehmigungsverfahren für Stromausfälle oder Gas- (Dampf-)Ausfälle und andere Betriebsabläufe zu handhaben und die Schlösser und Schließkästen vorzubereiten.
Schritt zwei: Informieren/Genehmigen
Die für den Betrieb verantwortliche Person bringt den Betriebsauftrag, die Genehmigungsbelege für Strom- oder Gas- (Dampf-)Abschaltungen und sonstige Betriebsabläufe sowie das Gefahrenenergieprogramm zur zentralen Leitstelle. Die zuständige Person in der zentralen Leitstelle fertigt entsprechende Aufzeichnungen an und informiert alle potenziell Betroffenen.
Der dritte Schritt ist das Ausschalten.
Vor dem Stillstand der Maschine muss der Bediener die Materialien, Flüssigkeiten, Gase usw. aus der Anlage entleeren. Der Bediener der zentralen Steuerung schaltet die Anlagenteile nacheinander gemäß den Betriebsanweisungen ab.
Schritt 4 Isolierung
Der Trennbediener führt die Trennung mithilfe von Energietrenneinrichtungen (wie z. B. Leistungsschaltern, optischen Trennschaltern, Sicherungen, Ventilen, Blindplatten usw.) gemäß den Gefahrgutvorschriften für die jeweilige Aufgabe durch. Die für den Betrieb verantwortliche Person überprüft und bestätigt die korrekte Durchführung der Trennung.
Schritt 5: Sperren
Es muss am Energietrennsystem angebracht werden. Bei abschließbaren Energietrennsystemen ist die Verwendung von Etiketten anstelle von Schlössern nicht zulässig. Ist ein Abschließen tatsächlich nicht möglich, müssen die Etiketten nach Erhalt einer Arbeitserlaubnis so weit wie möglich am Trennsystem angebracht werden. Die Schlösser müssen die Anforderungen (Isolierung und Langlebigkeit, Standardisierung, Robustheit, Erkennbarkeit, Eindeutigkeit) erfüllen. Sie müssen über Farb- und Formcodes sowie geeignete Etiketteninformationen zur einfachen Identifizierung verfügen.
Veröffentlichungsdatum: 28. Juni 2025

