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Offene Leitung. – Energieisolierung

Offene Leitung. – Energieisolierung

Artikel 1 Diese Bestimmungen dienen der Stärkung des Energieisolationsmanagements und der Verhinderung von Personenschäden oder Sachschäden durch unbeabsichtigte Energiefreisetzung.

Artikel 2 Diese Bestimmungen gelten für die CNPC Guangxi Petrochemical Company (nachfolgend „das Unternehmen“ genannt) und ihre Auftragnehmer.

Artikel 3 Diese Vorschriften regeln die Verfahren, Methoden und Managementanforderungen für die Energieisolierung vor der Inbetriebnahme.

Artikel 4 Auslegung der Begriffe

(1) Energie: Energie, die in Prozessmaterialien oder -geräten enthalten ist und Personenschäden oder Sachschäden verursachen kann. Energie im Sinne dieser Bestimmungen bezieht sich hauptsächlich auf elektrische Energie, mechanische Energie (bewegliche Geräte, rotierende Geräte), thermische Energie (Maschinen oder Geräte, chemische Reaktionen), potenzielle Energie (Druck, Federkraft, Schwerkraft), chemische Energie (Toxizität, Korrosivität, Entflammbarkeit), Strahlungsenergie usw.

(2) Isolation: Ventilteile, elektrische Schalter, Energiespeicherzubehör usw. sind an geeigneten Stellen oder mithilfe spezieller Einrichtungen so angeordnet, dass die Geräte nicht in Betrieb genommen werden können oder Energie nicht freigesetzt werden kann.

(3) Sicherheitsverriegelung: Sicherheitsvorrichtung zum Verriegeln von Energietrenneinrichtungen. Sie kann nach ihren Funktionen in zwei Kategorien unterteilt werden:

1. Persönliches Schloss: Sicherheitsschloss nur für den persönlichen Gebrauch. Persönliches Schloss für den Territorialbereich, rot; Persönliches Schloss für die Instandhaltung durch Auftragnehmer, blau; Schloss für den Einsatzleiter, gelb; Temporäres persönliches Schloss für externe Mitarbeiter, schwarz.

2. Gruppenschloss: Ein Sicherheitsschloss, das vor Ort gemeinsam genutzt wird und einen Schlüsseltresor enthält. Das Gruppenschloss ist ein Kupfervorhängeschloss, mit dem sich mehrere Schlösser mit einem Schlüssel öffnen lassen.

(4) Verriegelungen: Hilfseinrichtungen, die sicherstellen, dass sie verriegelt werden können. Zum Beispiel: Schloss, Ventilsicherungshülse, Kette usw.

(5) „Gefahr! Nicht bedienen“-Etikett: Ein Etikett, das angibt, wer, wann und warum gesperrt ist und an einem Sicherheitsschloss oder einer Absperrvorrichtung angebracht wird.

(6) Test: Überprüfen Sie die Wirksamkeit der System- oder Geräteisolierung.

Artikel 5 Die Abteilung für Sicherheit und Umweltschutz ist für die Überwachung und das Management von Lockout-Tagout-Verfahren zuständig und stellt professionelle technische Unterstützung bereit.

Artikel 6 Die Abteilung Produktionstechnologie und die Abteilung Motorenausrüstung sind für die Bereitstellung professioneller technischer Unterstützung bei der Umsetzung verantwortlich.Lockout-Tagout.

Artikel 7 Jede lokale Einheit ist für die Umsetzung dieses Systems verantwortlich und muss sicherstellen, dass eine Energieisolierung gewährleistet ist.

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Veröffentlichungsdatum: 12. November 2021