Weitere Managementanforderungen von LOTO
1. Die Sicherung gegen Verriegeln und Kennzeichnen ist vom Bediener selbst durchzuführen. Dabei ist sicherzustellen, dass die Sicherheitsverriegelungen und -schilder korrekt angebracht sind. Sollte ich in Ausnahmefällen Schwierigkeiten beim Verriegeln haben, lasse ich die Sicherung von einer anderen Person verriegeln. Der Schlüssel für die Sicherheitsverriegelung ist vom Bediener selbst aufzubewahren.
2. Bei Verwendung eines Sicherheitsschlosses ist dieses mit einem Warnschild „Gefahr, Bedienung verboten“ zu versehen und muss eingehängt werden. In Ausnahmefällen, z. B. wenn ein Ventil mit Sondergröße oder ein Netzschalter nicht verriegelt werden kann, darf nach Bestätigung und schriftlicher Genehmigung lediglich ein Warnschild ohne Verriegelung angebracht werden. In diesem Fall sind jedoch andere Hilfsmaßnahmen zu verwenden, die den Anforderungen einer Verriegelung gleichwertig sind.
3. Vor Beginn der Arbeiten müssen alle Beteiligten sicherstellen, dass die Isolierung hergestellt und das Lockout-Tagout-Verfahren durchgeführt wurde, und die zuständigen Mitarbeiter rechtzeitig informieren. Das Lockout-Tagout-Verfahren muss während der gesamten Arbeiten, einschließlich Schichtwechseln, aufrechterhalten werden.
4. Um die Betriebssicherheit zu gewährleisten, können die Bediener zusätzliche Isolierungs- und Verriegelungsmaßnahmen anfordern. Wenn der Bediener Zweifel an der Wirksamkeit der Isolierung und Verriegelung hat, kann er/sie eine erneute Prüfung aller Isolierungspunkte verlangen.
5. Mitarbeitern ist es nicht gestattet, das Lockout-Tagout-Verfahren durchzuführen, es sei denn, sie wurden von ihrer Abteilung geschult und dazu autorisiert.

Veröffentlichungsdatum: 28. August 2021
