Verfahren zur Prozessisolierung – Definitionen
Langzeitisolation – Isolation, die nach Aufhebung der Betriebserlaubnis andauert und als „Langzeitisolation“ vermerkt wird.
Absolute Prozessisolation:
Trennen Sie die zu isolierenden Geräte von allen potenziellen Gefahrenquellen, z. B. durch Entfernen eines Rohrabschnitts und Einbau eines Blindflansches.
Setzen Sie eine nicht perforierte Jalousie mit Griff, eine Leitungsjalousie oder eine Brillenjalousie gemäß einer Spezifikation ein, die den Einfluss des Auslegungsdrucks und der Auslegungstemperatur der Leitung beibehält, d. h. den Flüssigkeitsstrom blockiert.
Verfahren zur Prozessisolierung – Definitionen
Doppelte Ventilabsperrung: Schließen Sie die beiden Absperrventile an der Leitung und entleeren Sie das Medium im Rohrabschnitt zwischen den beiden Ventilen, für den das Ventil ausgelegt sein muss.
Blindplatte: Physische Blockierung des Fluidflusses. Die Konstruktionsmerkmale entsprechen denen der Geräte, Vorrichtungen und Systeme, in die die Blindplatte eingesetzt wird. Beispiele: Blindplatte ohne Öffnung mit Griff, Ösenblindplatte oder Rohrleitungsblindplatte.
Quarantänebescheinigung: Alle für die sichere Durchführung einer Tätigkeit erforderlichen Quarantänemaßnahmen sind in einer Datei zu dokumentieren. Die Kontrolle und Verwendung von Quarantänebescheinigungen sind im Verfahren zur Erteilung von Arbeitserlaubnissen beschrieben.
Verfahren zur Prozessisolierung – Definitionen
Isolator: Eine Person, die befugt ist, Prozessisolierungsaktivitäten zu definieren, durchzuführen und zu dokumentieren.
Lizenzaussteller (spezifische Aufgaben im Zusammenhang mit der Isolation): Die Person, die für die korrekte Identifizierung und Definition der Spezifikationen für die Prozessisolation verantwortlich ist.

Veröffentlichungsdatum: 08.01.2022
