Überprüfen Sie das Lockout-Tagout-Verfahren.
Die Abteilungsleiter sollten die Schließverfahren überprüfen, um deren Einhaltung sicherzustellen. Die Arbeitsschutzbeauftragten sollten zudem stichprobenartige Kontrollen der Verfahren durchführen, einschließlich:
Werden die zuständigen Mitarbeiter beim Abschließen benachrichtigt?
Sind alle Stromquellen abgeschaltet, ausgeschaltet und verriegelt?
Sind Verriegelungswerkzeuge verfügbar und im Einsatz?
Hat der Mitarbeiter bestätigt, dass die Energiequelle beseitigt wurde?
Wenn die Maschine repariert und betriebsbereit ist
Sind die Mitarbeiter von den Maschinen ferngehalten?
Sind alle Werkzeuge usw. gereinigt?
Sind die Wachen wieder im Einsatz?
Wurde es von dem Mitarbeiter, der es abgeschlossen hatte, wieder entriegelt?
Werden die anderen Mitarbeiter darüber informiert, dass das Schloss entfernt wurde, bevor die Maschine wieder in Betrieb genommen wird?
Sind die qualifizierten Mitarbeiter mit allen Maschinen und Geräten sowie deren Verriegelungsverfahren und -methoden vertraut?

Ausnahmen:
Dieses Verfahren kann ausgesetzt werden, wenn die Abschaltung von Luftschläuchen, Wasserleitungen, Ölleitungen usw. den normalen Betrieb der Anlage beeinträchtigen würde, vorausgesetzt, der Abteilungsleiter erteilt die schriftliche Genehmigung und das Personal stellt geeignete und wirksame Schutzausrüstung bereit.
Wenn es notwendig ist, die Ursache eines zeitweiligen Ausfalls der Maschine während des laufenden Betriebs zu ermitteln, kann dieses Verfahren mit schriftlicher Genehmigung des Abteilungsleiters und unter Einhaltung ausreichender Sicherheitsvorkehrungen vorübergehend ausgesetzt werden.
Veröffentlichungsdatum: 05.08.2022
