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  • neye

Die Anlage wurde gewartet, aber der Strom war nicht abgeschaltet. Lockout-Tagout-Verfahren!

Entsprechend:
Artikel 3.10.5 der Allgemeinen Spezifikation für Sicherheit, Hygiene und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz auf Baustellen und kommunalen Baustellen: Die Instandhaltung elektrischer Anlagen und Leitungen muss den folgenden Bestimmungen entsprechen:
Bei Wartungsarbeiten an elektrischen Anlagen oder Reparaturen an Stromkreisen sind Arbeiten an unter Spannung stehenden Leitungen strengstens verboten. Die Stromzufuhr zu den betroffenen Stromkreisen und Geräten muss abgeschaltet und die Anlage isoliert werden. Es ist zu überprüfen, ob die Stromzufuhr tatsächlich abgeschaltet wurde. Die Tür des entsprechenden Verteilerraums, der Verteilerkasten oder der Trennschalter müssen verriegelt werden. Warnschilder sind an gut sichtbaren Stellen wie dem Schloss, der Tür des Verteilerkastens, der Wand usw. anzubringen.
Bei Störungen elektrischer Geräte ist ein Spannungsprüfer zur Überprüfung einzusetzen. Wartungsarbeiten dürfen erst nach Abschalten der Stromzufuhr durchgeführt werden. Ein Schild mit der Aufschrift „Schalter nicht schließen, Arbeiten im Gange“ ist gut sichtbar am Steuerschalter anzubringen. Das Ein- und Ausschalten der Stromzufuhr darf nur von autorisiertem Personal durchgeführt werden.
3.10.5 Die Instandhaltung elektrischer Geräte und Stromkreise muss den folgenden Bestimmungen entsprechen:
Bei Wartungsarbeiten an elektrischen Anlagen oder Reparaturen an Stromkreisen sind Arbeiten an unter Spannung stehenden Leitungen strengstens verboten. Die Stromzufuhr zu den betroffenen Stromkreisen und Geräten muss abgeschaltet und die Anlage isoliert werden. Es ist zu überprüfen, ob die Stromzufuhr tatsächlich abgeschaltet wurde. Die Tür des entsprechenden Verteilerraums, der Verteilerkasten oder der Trennschalter müssen verriegelt werden. Warnschilder sind an gut sichtbaren Stellen wie dem Schloss, der Tür des Verteilerkastens, der Wand usw. anzubringen.
Bei Störungen elektrischer Geräte ist ein Spannungsprüfer zur Überprüfung einzusetzen. Wartungsarbeiten dürfen erst nach Abschalten der Stromzufuhr durchgeführt werden. Am gut sichtbaren Ort des Schutzschalters ist ein Schild mit der Aufschrift „Nicht schließen, Arbeiten im Gange“ anzubringen. Das Ein- und Ausschalten der Stromzufuhr darf nur von autorisiertem Fachpersonal durchgeführt werden.
Es ist strengstens verboten, Termine für die Stromabschaltung und -versorgung zum Betrieb von Leitungen und Geräten zu vereinbaren.

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Veröffentlichungsdatum: 03.06.2025