a) Hergestellt aus robustem ABS.
b) Verhindert, dass Stecker in die Wandsteckdose gesteckt werden; geeignet für alle Arten von Industriesteckern.
c) Der Stecker befindet sich vollständig im Inneren des Geräts, wobei das Kabel durch eine Öffnung im Inneren eingeführt wird.
d) Kann mit 2-4 Vorhängeschlössern gesichert werden, der Durchmesser des Schlossbügels darf bis zu 9 mm betragen.
| Teilenummer | Beschreibung | A | B | C | d1 | d2 |
| EPL01 | Für 110-V-Stecker | 89 | 51 | 51 | 12.7 | 9,5 |
| EPL01M | Für 220-V-Stecker | 118,5 | 65,5 | 65,6 | 18 | 9 |
| EPL02 | Für große 220V/500V-Stecker | 178 | 85,6 | 84 | 26 | 9 |


„Netzstecker“-Verriegelung (die Steckerverriegelungshülse muss verwendet werden)
(1) Bei Reparatur- und Wartungsarbeiten an Geräten mit Netzstecker muss der Stecker aus der Steckdose gezogen und verriegelt werden.
(2. Geeignete Ausrüstung für Energieisolierungsmaßnahmen sind: Industrieabluftventilator, tragbares Schweißgerät, Schweißrollenrahmen-Verschiebung, Schweißgerät, Schweißrauchfilter, mobile Brennschneidanlage, Blechfasenmaschine, Rohrfasenmaschine, Schweißpulver-Trockenofen, Trockenofen, Luftentfeuchter, Schleifscheibe, Staubabsaugung, Vertikalsäge, Tischbohrmaschine und Magnetbohrmaschine, manuelle Plasmaschneidanlage, Kohlebogen-Fugenhobelmaschine, hydraulische Prüfpumpe, mobiler hydraulischer Drehmomentschlüssel, Radialbohrmaschine, mobile Reinigungsanlage mit elektrischer Hebebühne, Vakuumpumpe, industrielles Absorptionsgerät, Vakuum, Verteiler, Mikro-Wärmeregenerativtrockner, Helium-Massenspektrometer-Lecksuchgerät, horizontale Verpackungsmaschine)
(3) Bei der Druckprüfpumpe, der mobilen Radialbohrmaschine, dem Elektrohubwagen, dem hydraulischen Drehmomentschlüssel und der mobilen Reinigungsmaschine muss nach dem Verriegeln des Netzsteckers die hydraulische Entriegelung erfolgen; bei der Vakuumpumpen- und Industriesauger-Vakuumspannvorrichtung muss nach dem Verriegeln des Netzsteckers das Vakuum gelöst werden
Grundvoraussetzungen für das Lockout-Tagout-Management
(1) Um ein versehentliches Austreten von gespeicherter Energie oder Stoffen in Geräten, Anlagen oder Systembereichen während unkonventioneller Betriebsabläufe zu vermeiden, müssen alle Isolationspunkte für Energie und Stoffe verriegelt und aufgehängt werden.
(2) Vor der Durchführung des Lockout-Tagout-Verfahrens müssen die entsprechenden Anforderungen der Arbeitserlaubnis erfüllt und das Verfahren zur Verwaltung der Arbeitserlaubnis in vollem Umfang umgesetzt werden.
(3) Es obliegt sowohl der territorialen Einheit als auch dem Personal der operativen Einheit, sich zu vergewissern, dass die Isolation eingerichtet ist und das Lockout-Tagout-Verfahren vor Beginn der Operation durchzuführen.
(4) In besonderen Fällen, beispielsweise wenn die Größe des Ventils oder des Netzschalters das Abschließen nicht zulässt, kann die für die örtliche Einheit zuständige Person auch ohne Abschließbarkeit unterschreiben und gegebenenfalls andere Maßnahmen ergreifen, um die Anforderungen zu erfüllen, die einer Abschließbarkeit gleichwertig sind.
(5) Bei Schichtwechseln muss die Übergabe der persönlichen Schlösser ordnungsgemäß erfolgen.
(6) Bei der Auswahl der Schlösser müssen nicht nur die Verriegelungsanforderungen, sondern auch die Sicherheitsanforderungen des Einsatzortes erfüllt werden.